Privat- und Beihilfeversichert

Sie erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten unabhängig von der Erstattung ihrer individuellen Krankenversicherung,  zu begleichen sind.

Gesetzlich versichert

Sie erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte informieren Sie sich vorher, ob Ihre Krankenkasse osteopathische Behandlungskosten teilweise oder ganz übernehmen.
Falls die Krankenkasse sich beteiligt, brauchen Sie zusätzlich ein vom Arzt ausgestelltes Privatrezept über Osteopathie.


Bitte beachten Sie, dass Physiotherapie (Manuelle Therapie, Krankengymnastik) auf einem kassenärztlichen Rezept leider nicht möglich ist.